Verhalten in Spiel­straßen

Verkehrs­beruhigte Straßen und Spiel­straßen

Spielstraßen und der verkehrsberuhigte Bereich werden in Deutschland häufig verwechselt. In einer Spielstraße sind Fahrzeuge komplett verboten; in der einem verkehrsberuhigten Bereich dagegen sind Fahrzeuge zugelassen. Doch es gelten hier für alle Verkehrsbeteiligten besondere Regeln.
Hier sind die wichtigsten Regeln für verkehrsberuhigte Straßen:

  1. Schrittgeschwindigkeit:
    Fahrzeuge dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit (7 bis 10 km/h) fahren. Die Geschwindigkeit muss so niedrig sein, dass sofort angehalten werden kann, wenn ein Kind oder Fußgänger die Straße betritt.
  2. Gleichberechtigung:
    Fußgänger und damit auch Kinder sind in verkehrsberuhigten Straßen gleichberechtigt mit Fahrzeugen wie Autos oder Fahrrädern. Sie dürfen die gesamte Straße nutzen. Fahrzeugführer müssen dabei besonders auf spielende Kinder achten. Allerdings dürfen Fußgänger und Kinder den Fahrverkehr nicht behindern. Sie müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte.
  3. Parken
    Das Parken ist nur auf markierten Flächen erlaubt, um die Durchfahrt und Sicht nicht zu beeinträchtigen. Ausnahmen gelten nur für das Be- und Entladen eines Fahrzeugs.
  4. Vorfahrtsregeln
    Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt in der Regel rechts vor links. Wer vom verkehrsberuhigten Bereich wieder auf eine normale Straße auffährt, muss sich so verhalten wie beim Verlassen eines Grundstücks. Das heißt, es gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
  5. Rücksichtnahme:
    Generell gilt in Spielstraßen eine erhöhte Rücksichtnahme auf spielende Kinder und andere Verkehrsteilnehmer.

Verkehrsberuhigter Bereich

Spielstraßen