Der Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH ist bemüht, die Website www.verkehrskids.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.verkehrskids.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV vereinbar.
Wir sind bestrebt, unsere digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Beschreibung der Dienstleistung
Verkehrskids.de ist eine digitale Lern- und Spielplattform für Kinder. Die Website bietet spielerische und altersgerechte Inhalte rund um Verkehrserziehung, Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr. Ergänzend stehen Informationen für Eltern, Schulen, Kindertagesstätten und weitere Interessierte zur Verfügung.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Die Inhalte von Verkehrskids.de können über handelsübliche Webbrowser auf Desktop-PCs, Tablets und Smartphones aufgerufen werden. Die Nutzung der Plattform erfolgt ohne Registrierung. Die einzelnen Lern- und Spielangebote können direkt über die Website gestartet und genutzt werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
• Einzelne grafische Elemente oder Bilder verfügen möglicherweise noch nicht über vollständige Alternativtexte.
• Einige interaktive Spielinhalte sind derzeit nicht vollständig über Tastatur bedienbar.
• Bei einzelnen Multimedia-Inhalten stehen gegebenenfalls noch keine barrierefreien Alternativen zur Verfügung.
• Kontraste, Fokusmarkierungen oder die Bedienbarkeit mit unterstützenden Technologien können in Teilbereichen noch eingeschränkt sein.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit sind uns keine Inhalte bekannt, deren Anpassung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben darstellt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.09.2026 erstellt.