Bußgelder

Auf­stellung wichtiger Geld­strafen

Verkehrs­beruhigter Bereich

In einem verkehrsberuhigten Bereich beträgt die maximale Geschwindigkeit 10 km/h für Kraftfahrzeuge. Wer schneller fährt riskiert empfindliche Geldstrafen bis hin zu einem Fahrverbot. Die Strafen reichen von 58,50 Euro bei bis zu 10 km/h erhöhter Geschwindigkeit bis hin zu 843,50 Euro und drei Monate Fahrverbot, wenn der Fahrer mehr als 70 km/h zu schnell gefahren ist. Doch auch bei regulärer Geschwindigkeit können Bußgelder fällig werden. Etwa wenn ein Fußgänger behindert oder gefährdet wurde (15 bis 60 Euro). Bei einem Unfall werden sogar 75 Euro fällig. Auch das Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen ist bußgeldbewehrt und kann bis zu 30 Euro kosten. Doch auch Fußgänger, die den Verkehr unnötig behindern, können mit einem Bußgeld belegt werden: 5 Euro.

Polizist erfasst Notizen zu einem Bußgeld
Jorge, stock.adobe.com

Falsche Beförderung von Kindern auf dem Fahrrad

Wenn man ein Kind auf dem Fahrrad mitnimmt, gelten bestimmte Regeln. Bei Missachtung wird ein Bußgeld fällig, das aber nur 5 Euro beträgt. Als falsche Beförderung gilt zum Beispiel die Mitnahme eines Kindes, das älter als 7 Jahre ist, auf einem einsitzigen Fahrrad. Bei jüngeren Kindern müssen dann aber die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, sonst ist ebenfalls ein Bußgeld fällig. Ebenfalls nicht erlaubt ist die Mitnahme von mehr als zwei Kindern in einem Fahrradanhänger oder wenn ein Kind älter als sieben Jahre ist.

Kindersitze

Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beziehungsweise Kinder, die eine Körpergröße von 150 cm unterschreiten, dürfen in Kraftfahrzeugen nur in einem Kindersitz mitgenommen werden. Kindersitze oder Babyschalen müssen nach den deutschen Verkehrsregeln den Prüfnormen UN ECE Reg. 44 oder 129 entsprechen. Wenn Kinder ohne den vorgeschriebenen Kindersitz mitgeführt werden, kann das ein Verwarngeld von mindestens 30 Euro nach sich ziehen.