Weil Kinder besonders schutzbedürftig sind, kommt Erziehungsberechtigten eine besondere Aufsichtspflicht zu. Bei minderjährigen Kindern gilt sie grundsätzlich. Die rechtlichen Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in folgenden Paragraphen festgehalten: § 1626 bis § 1631 BGB sowie in § 832 BGB. Den Aufsichtspflichtigen obliegt das Personensorgerecht. Die Personensorge ist Teil des Sorgerechts („elterliche Sorge“), das im BGB geregelt ist. In § 1631 Absatz 1 BGB heißt es: „Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.“ Die Aufsichtspflicht kann auch übertragen werden. So übernimmt beispielsweise das Personal einer Kita oder das Lehrpersonal einer Schule die Aufsichtspflicht in der Zeit, in der das Kind sich in Kita oder aufhält.
Allgemeine Aufsichtspflicht
Haften Eltern für ihre Kinder?
Was bedeutet Aufsichtspflicht?
Wann haften die Eltern?
Der Hinweis „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt nur eingeschränkt und führt nicht zu einer pauschalen Haftung der Eltern. Eltern tragen erst die Verantwortung für Sach- und Personenschäden, wenn sie durch die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht entstehen. Haben sie von einem Schaden gewusst, mit ihm gerechnet oder nichts gegen den Schadenseintritt unternommen, haften sie für ihre Kinder.
Wann haften die Kinder selbst?
Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, können Kinder selbst haften. Dabei gelten folgende Regelungen hinsichtlich des Kindesalters:
- Ist das Kind zum Schadenszeitpunkt jünger als sieben Jahre alt, haftet es grundsätzlich nicht, da es als deliktunfähig gilt. Im Straßenverkehr sind Kinder sogar bis zum Alter von zehn Jahren nicht haftbar, wie es in § 828 Absatz 2 BGB steht.
- Zwischen dem siebten und 18. Lebensjahr sind Kinder voll haftungspflichtig, sofern sie bei dem Schaden die notwendige individuelle Einsichtsfähigkeit besitzen, gemäß § 828 BGB. Sie liegt vor, wenn das Kind beim Entstehen des Schadens reif genug war, zu erkennen, dass sein Handeln zu Schäden führen kann.
- Generell gilt der Grundsatz: Je älter das Kind ist, desto größer wird seine Eigenverantwortung.
